Jung und unabhängig. 17 Jahre BF17-Regelung
Im Jahr 2008 wurde das Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17” (BF17) in den Regelbetrieb überführt. Die Regelung hat nicht nur die Fahrausbildung, sondern auch die Fahrschulen dauerhaft verändert.
Bei ihrer Einführung sorgte die BF17-Regelung für einen Ansturm auf die Fahrschulen. In großer Zahl nutzten Fahrschülerinnen und Fahrschüler die Möglichkeit, die Fahrausbildung früher zu beginnen. Das war im Jahr 2008 ab einem Alter von 16 1/2 Jahren möglich; vorher musste man 17 1/2 Jahre alt sein. Der Erfolg von BF17 wurde sofort sichtbar. Im Jahr der bundesweiten Einführung von BF17, also 2008, wurden stolze 1.022.854 Erstprüfungen der Klassen B/BE durchgeführt. Das bedeutete eine Steigerung von 33 % gegenüber dem Vorjahr. Rund 35 % der Fahrausbildungen im ersten Jahr erfolgten auf Basis von BF17.
Die neue Regelung stieß nicht nur bei den Fahrschülern auf einhellig positive Resonanz. Fahrschulen und Fahrlehrerverbände lobten sie als praxisnah und gewinnbringend. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ADAC bewerteten BF17 ebenfalls positiv. Sie führten die verbesserte Verkehrssicherheit – unter anderem weniger Unfälle und weniger Verkehrsverstöße – auch auf die neue BF17-Regelung zurück. Juristisch gesehen basierte sie im Jahr 2008 auf Ausnahmeregelungen auf Ebene der Bundesländer. 2011 wurde BF17 schließlich auf Bundesebene gesetzlich verankert.
Der Boom und seine dauerhaften Konsequenzen
Die Zahlen aus dem Jahr 2008 zeigen noch heute, welchen Andrang die Neuregelung auslöste. Dabei war von vornherein klar, dass der BF17-Boom nicht von Dauer sein würde. Er bestand ausschließlich aus Fahrschülerinnen und Fahrschülern, die den Führerschein ohnehin gemacht hätten und nur die Möglichkeit nutzten, die Fahrausbildung früher zu beginnen. Was den Fahrschulen allerdings dauerhaft geblieben ist: Durch BF17 ist die Kundschaft noch jünger geworden. Die ohnehin enorme Alterspanne bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern begann plötzlich bei 16,5 Jahren statt bei 17,5 Jahren.
Diese Verjüngung war gravierender, als man es bei einer Senkung der Altersgrenze um nur ein Jahr vermuten könnte. Sie ist deshalb so bemerkenswert, weil die Altersphase am Ende der Pubertät als Entwicklungsperiode der Jugendlichen gilt. In dieser Altersstufe geht es schnell. Viele Jugendliche suchen Unabhängigkeit. Viele preschen vor. Die Jugendlichen lernen, Verantwortung zu übernehmen. Manche lernen schneller, manche langsamer. BF17 hat die Streuung innerhalb der Fahrschülerinnen und Fahrschüler noch breiter gemacht. Darauf mussten sich die pädagogischen Fachkräfte einstellen. Aber auch andere Bereiche der Fahrschule waren betroffen, unter anderem die Bereiche Werbung und Empfehlungsmarketing. Selbst die betriebswirtschaftliche Seite hat gewisse Veränderungen wahrgenommen – und dieses Phänomen ist heute aktueller denn je.
Einverständnis und Bezahlung
Da BF17-Fahrschüler in der Regel nicht geschäftsfähig sind, ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten obligatorisch. Dabei geht es unter anderem um die Bezahlung. Je jünger die Fahrschüler sind, desto weniger Geld haben sie selbst auf dem Konto. Häufig springen die Eltern ein – ganz oder teilweise. Wo sie es nicht tun, zeigt sich bei der Rechnung, ob die jungen Fahrschüler wirklich verantwortungsvoll handeln. Viele lernen in diesem Alter, mit größeren Summen umzugehen. Für manche ist der Führerschein die erste große Anschaffung im Leben. Darüber hinaus haben Fahrschulen festgestellt: Junge Menschen bevorzugen einfache und unkomplizierte Bezahlmethoden. Sie wachsen mit den neuen Möglichkeiten, Geld zu transferieren, auf. Für sie ist manches selbstverständlich, wo ältere Generationen in herkömmlichen Mustern verharren. Für die heutige Jugend ist es normal, dass die Rechnung von einem Abrechnungsservice kommt und nicht von der Fahrschule.
Wie sich BF17 inzwischen etabliert hat, hat kürzlich eine Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK gezeigt. Demnach haben 28,6 Prozent der Frauen und Männer bis 25 Jahre die Fahrerlaubnis bereits im Alter von 17 Jahren erworben. Bis zu ihrem 18. Geburtstag sind sie begleitet gefahren – meist mit Mama oder Papa auf dem Beifahrersitz.
Christian Kohler
Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund
um Fahrschulen und Abrechnung.