Was Fahrschulen über den neuen IBAN-Check wissen sollten
Ab Oktober sind Banken verpflichtet, bei Überweisungen zu prüfen, ob Name und IBAN übereinstimmen. So sieht es die neue EU-Regelung vor. Fahrschulen, die ihre Buchhaltung und ihr Mahnwesen noch selbst erledigen, sollten darauf vorbereitet sein.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Rechnungen bei der Fahrschule per Überweisung begleichen, müssen ab dem 9. Oktober auf eine neue Stolperfalle achten. Ab diesem Zeitpunkt sind Banken verpflichtet, die IBAN mit dem Namen des Kontoinhabers abzugleichen. Die neue Regel soll EU-weit Betrug vorbeugen. Bisher war es möglich, arglose Menschen durch einen simplen Austausch von IBAN-Nummern zu täuschen. Diese weitverbreitete Masche wird nun im EU-Raum deutlich erschwert. Was auf der einen Seite sinnvoll erscheint, erfordert auf der anderen Seite mehr Aufmerksamkeit. Fahrschüler sollten ab sofort penibel darauf achten, wie sie das Feld für den Zahlungsempfänger beim Überweisen ausfüllen.
Ampel jetzt auch im Zahlungsverkehr
Wie die Banken die neuen Richtlinien der EU umsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen. Die meisten Institute führen im Online-Banking ein Ampelsystem ein. So erhalten ihre Kunden sofort eine Rückmeldung, wenn sie das entsprechende Feld online ausfüllen. Bei Grün ist alles in Ordnung. Bei Gelb gibt es leichte Abweichungen, eventuell Tippfehler oder fehlende Namensbestandteile. Dann wird ein Vorschlag generiert, sodass schnell geprüft werden kann, ob die Zahlung trotzdem korrekt ist. Bei Rot gibt es keine Übereinstimmung. Das System wird keinen Vorschlag generieren. Die Bank rät in diesem Fall von der Durchführung der Überweisung ab.
Tipp: Die Änderung fürs Erstgespräch nutzen
Die Neuerung bedeutet vor allem eines: Sorgfalt bei der Dateneingabe. Darum sollten Fahrschulen die neue Regelung bereits im Erstgespräch ansprechen. Dies erscheint nicht nur bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern angebracht. Sie gehen im Zahlungsverkehr vielleicht nicht so gründlich vor, wie sie es sollten. Schon kleinere Abweichungen bei der Schreibweise eines Namens – etwa durch Sonderzeichen, Abkürzungen oder vergessene Zusätze – können zu Warnhinweisen führen. Auch gegenüber den Eltern ist eine Erwähnung sinnvoll. Manche werden zum ersten Mal vom IBAN-Check im Online-Zahlungsverkehr hören.
SEPA-Einzugsermächtigung im Blickpunkt
Eine plausible Lösung für alle Probleme im Zusammenhang mit der neuen Regel bietet sich durch die SEPA-Einzugsermächtigung. Damit kann die Fahrschule viele Hindernisse, die beim Zahlungsverkehr auftauchen könnten, von vornherein ausschließen. Insofern dient die neue Vorgehensweise bei Überweisungen als Argument für eine Unterschrift unter das SEPA-Formular.
Die langfristig beste Lösung bietet jedoch Factoring. Immer mehr Fahrschulen in Deutschland lagern deshalb ihre Abrechnung aus. Factoring bietet einen unkomplizierten Bezahlvorgang, passt zur Digitalisierung, unterstützt die Zukunftsplanung und spart deutlich Kosten. Außerdem reduziert Factoring Engpässe im Fahrschulbüro. Es entlastet das gesamte Team der Fahrschule wirksam – übrigens auch bei allen weiteren kleinteiligen Neuerungen, die den Zahlungsverkehr in den nächsten Jahren noch komplizierter machen werden.
Christian Kohler
Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund
um Fahrschulen und Abrechnung.