Bund unterstützt Digitalisierung von Fahrschulen

DATAPART Blog Digitalisierung von Fahrschulen

21. März 2022

Ansprechpartner:

Christian Kohler
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Nach anfänglichen Startschwierigkeiten läuft es nun besser. „Digital jetzt“ heißt die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, die Fahrschulen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragen können.

Einzelunternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie für die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen. Das kann gerade für Fahrschulen nützlich sein. Konkret gefördert werden beispielsweise eine neue digitale Schulungstafel, Investitionen in ein Web-Modul oder die Anschaffung eines Fahrsimulators.

Überschaubarer Aufwand. Gute Chancen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines sogenannten Digitalisierungsplans. Das hört sich zwar nach Aufwand an, bleibt aber überschaubar. In einem Antragstool muss das Vorhaben beschrieben werden. Die Angaben bestehen zum großen Teil aus Fragen und Antworten, die man einfach ankreuzen kann. Nur wenige Freitextfelder. Darzustellen sind Ausgangssituation, Art und positive Effekte des Vorhabens und ein Ausblick auf die nachhaltige Wirkung des Unternehmens. Papiersparen, Wettbewerbsvorteile und langfristige Rentabilität sind gute Argumente an dieser Stelle.

Zwei Module der digitalen Förderung

Zwei Module stehen zur Verfügung. Modul 1 deckt die Investitionen in digitale Technologien ab, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Modul 2 hat die Qualifizierung der Mitarbeitenden im Blick und zielt darauf ab, das, für eine nachhaltige Digitalisierung der Fahrschule, notwendige Know-how aufzubauen.

Die Höhe der neuen Förderung ist nach der Größe der Unternehmen gestaffelt. In vielen Fällen werden bis zu 40 Prozent des Vorhabens gefördert, in bestimmten Situationen sind bis zu 70 Prozent Förderung drin. Fahrschulen in strukturschwachen Regionen sollten sich die Sache genau anschauen. Für diese Fahrschulen steht eine erhöhte Förderquote in Aussicht.

Glück spielt tatsächlich eine Rolle: das Losverfahren

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.

Die Förderung wird via Losverfahren gewährt. Im Antragstool findet sich ein Update zum aktuellen Stand und ein Hinweis, wann das nächste Losverfahren stattfindet. Das Geld fließt erst nachdem die konkrete Digitalisierungsmaßnahme umgesetzt und nachgewiesen wurde.

Wer sich als Fahrschule informieren möchte, dem seien folgende Links empfohlen.

Zur offiziellen Website des BMWK

Zum Antragstool

Zu den meist gestellten Fragen

 

Bild: Danke Ananders Jildén on Unsplash

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